Arbeiten in Österreich: Alle Voraussetzungen im Überblick
Österreich bietet vielfältige Möglichkeiten für internationale Studierende, während oder nach ihrem Studium beruflich aktiv zu werden. Wenn Du darüber nachdenkst, Arbeitserfahrungen zu sammeln oder direkt in den Arbeitsmarkt einzutreten, gibt es einige wichtige Punkte, die Du kennen solltest. Von der Arbeitserlaubnis während Deines Studiums bis hin zu den Regelungen für eine Vollzeitbeschäftigung nach dem Abschluss – hier findest Du alle notwendigen Informationen, um dir einen Überblick zu verschaffen und Dich optimal auf das Arbeiten in Österreich vorzubereiten.
Arbeitserlaubnis für Internationale Studierende
Als internationaler Studierender in Österreich benötigst Du eine gültige Arbeitserlaubnis, um legal arbeiten zu können. Die Anforderungen hängen von Deinem Aufenthaltsstatus und dem Typ Deines Visums ab:
- Visum für Studienzwecke (D-Visum): Dieses Visum erlaubt in der Regel eine begrenzte Anzahl an Arbeitsstunden während des Semesters (maximal 20 Stunden pro Woche) und unbeschränkt in den Semesterferien.
- Rot-Weiß-Rot-Karte: Falls Du diese Karte als Studierender mit einem Arbeitsangebot beantragst, kannst Du unter bestimmten Bedingungen in Österreich arbeiten. Sie gilt für Studierende, die bereits ein konkretes Jobangebot haben und oft in Berufen mit Fachkräftemangel arbeiten.
- Aufenthaltstitel für Studierende: Wenn Du bereits in Österreich studierst, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitserlaubnis beantragen, die es Dir erlaubt, während des Studiums zu arbeiten. Diese Erlaubnis ist oft auf eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Woche begrenzt.
- Erasmus+ Stipendien: Studierende, die über das Erasmus+ Programm in Österreich sind, dürfen oft innerhalb der Rahmenbedingungen des Programms arbeiten, die von der Heimathochschule geregelt werden.
Du solltest Dich über die genauen Bestimmungen und Antragsverfahren informieren, um sicherzustellen, dass Du die gesetzlichen Anforderungen erfüllst und keine Probleme mit Deinem Aufenthaltsstatus hast. Erkundige Dich bei der österreichischen Botschaft oder dem zuständigen Einwanderungsbüro sowie bei deiner Hochschule über die spezifischen Anforderungen für Deinen Visumstyp.
Arbeiten in Österreich im Studium & darüber hinaus
Teilzeitarbeit während des Studiums
Du möchtest während Deines Studiums in Österreich arbeiten, um zusätzliches Einkommen zu erzielen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln? Das geht. Internationale Studierende dürfen in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche während des Semesters arbeiten und in den Semesterferien unbeschränkt. Die Freigrenze für das Jahreseinkommen liegt derzeit bei 6.648 Euro liegt. Verdienst Du mehr als diesen Betrag, musst Du Steuern zahlen.
Beliebte Arbeitsfelder für Studierende sind Service- und Gastronomiebereiche, Einzelhandel sowie administrative Tätigkeiten an der Universität. Achte darauf, die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen einzuhalten, um keine Probleme mit Deinem Visum zu riskieren.
Vollzeitbeschäftigung nach dem Studium
Nach deinem Abschluss kannst Du in Österreich in Vollzeit arbeiten, sofern Du die Anforderungen für eine entsprechende Arbeitsgenehmigung erfüllst. Um in Österreich eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen, benötigst Du in der Regel eine Rot-Weiß-Rot-Karte oder einen Aufenthaltstitel für die Suche nach einem Job, der Dir bis zu 12 Monate Zeit gibt, eine geeignete Stelle zu finden. Viele Absolventen nutzen die Gelegenheit, sich über Jobvermittlung- und Karrieredienste der Universität Unterstützung zu holen, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Stelle sicher, dass Du alle notwendigen Dokumente und Genehmigungen beantragst, um legal und erfolgreich in Österreich arbeiten zu können.
Steuerliche Situation
Als Arbeitnehmer in Österreich unterliegst Du der Einkommensteuer. Deine Steuerpflicht hängt von Deinem Einkommen ab und wird gemäß dem österreichischen Steuersystem berechnet. Wenn Du im Jahr weniger als 12.000 Euro verdienst, bist Du in der Regel steuerfrei. Verdienste, die diese Grenze überschreiten, unterliegen der Einkommensteuer, die in der Regel automatisch durch den Arbeitgeber abgeführt wird. Achte darauf, Deine jährliche Steuererklärung korrekt auszufüllen, um mögliche Rückerstattungen zu erhalten oder weitere Verpflichtungen zu klären.
Selbstständige, Freiberufler und Studierende mit mehreren Arbeitsstellen sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Dies gilt auch für Studierende, die zusätzliche Einkünfte, etwa aus Vermietung und Verpachtung, erzielen.
Informiere Dich regelmäßig über Änderungen in der Gesetzgebung und ziehe gegebenenfalls einen Steuerberater oder die Personalabteilung Deiner Hochschule zurate, um sicherzustellen, dass Du alle Verpflichtungen erfüllst und von möglichen Vorteilen profitieren kannst.
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Dornbirn
- Studienjahr: Sommersemester: März – Juli / Wintersemester: Oktober – Februar
- Amtssprache: Deutsch
- Hochschuleinrichtungen: 1
- Einwohnerzahl: 49563
- Lebenshaltungskosten: 900 – 1000 EUR

Salzburg
- Studienjahr: Sommersemester: Februar/März – September / Wintersemester: September/Oktober – Februar/März
- Amtssprache: Deutsch
- Hochschuleinrichtungen: 6
- Einwohnerzahl: 154211
- Lebenshaltungskosten: 950 – 1000 EUR

Wiener Neustadt
- Studienjahr: Sommersemester: Februar – Juni / Wintersemester: September – Januar
- Amtssprache: Deutsch
- Hochschuleinrichtungen: 1
- Einwohnerzahl: 45277
- Lebenshaltungskosten: 950 EUR